Da ich schon seit einigen Jahren nicht mehr in München lebe, kann ich diese Seite nicht mehr aktualisieren. Trotzdem möchte ich sie online lassen, vielleicht ist die Information ja trotzdem hilfreich.
Der Kampf um unsere öffentlichen (Verkehrs-)Flächen geht unterdessen auch in München weiter! Wer sich vernetzen und aktuelle Informationen in dieser Sache erhalten möchte: der VCD München (dort insbesondere Robert) ist in Sachen Geh- und Radwege aktiv. Außerdem passiert um die Webseite weg.li einiges.
Gemessen an dem, was aus anderen deutschen Städten wie Berlin oder Hamburg berichtet wird, ist die Parkdisziplin in München eigentlich ziemlich gut. Dass der Fahrradweg dauerhaft wirklich komplett zugeparkt ist, passiert relativ selten. Trotzdem sieht man immer wieder, dass Geh- oder Fahrradwege als Parkraum missbraucht werden. Der folgende Leitfaden zum Anzeigen von Falschparkern in München basiert auf meinen eigenen Erfahrungen, die ich nahe meines eigenen Wohnorts (Marsfeld/Maxvorstadt) gemacht habe.
Als Alternative zu diesem Vorgehen gibt es auch das Abschleppen lassen durch die Polizei. Die Initiative “Autofreies Kreuzberg” hat hierzu eine Anleitung verfasst, die ich jedoch noch nie in München ausprobiert habe. Über Hinweise, wie gut dieses Vorgehen in München funktioniert, bin ich dankbar.
Wer ist zuständig?
Seit dem Dezember 2016 weigert sich das KVR, das eigentlich für die Überwachung des ruhenden Verkehrs innerhalb des Mittleren Rings zuständig ist, meine Anzeigen von Parkverstößen anzunehmen. Zum Glück kann man stattessen einfach die zuständige Polizeidirektion kontaktieren, die sich den Anzeigen erfahrungsgemäß gerne annimmt.
E-Mail Adresse der Polizei: pp-mue.muenchen.piN@polizei.bayern.de, wobei N durch die Nummer zuständige Polizeidirektion ersetzt werden muss (z.B. pp-mue.muenchen.pi42@polizei.bayern.de für die Polizeiinspektion 42). Welche Polizeiinspektion für welchen Bereich zuständig ist findet ihr mit Hilfe dieser Karte heraus (oder auf der Webseite der Polizei München wenn ihr es gerne kompliziert mögt).
Betreff: Anzeige wegen [Fahrradweg/Gehweg]-Parken M-XY1234
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Anzeige gegen den Fahrer/Halter des nachfolgend genannten Fahrzeuges wegen Parken auf dem [Radweg/Gehweg] [mit Behinderung].
Ort: Fahrradweg vor Paul-Heyse-Str. 21
Datum/Uhrzeit: 18.09.2016, 18:45 - 18:50 (vermutlich länger, ich habe mich
allerdings nur während des genannten Zeitraums an dem Ort aufgehalten)
Fahrzeug: BMW, dunkelgrau, Kennzeichen M-XY1234
Ein Foto zur Dokumentation habe ich dieser E-Mail angehängt. Ich hoffe, ich habe mit Ihrer Polizeiinspektion den richtigen Ansprechpartner für diesen Bereich gefunden. Ich bitte Sie um eine kurze Rückmeldung, wenn die Bearbeitung erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Knöllchen
Musterstraße 15
80636 München
- Die Anschrift ist wichtig — anonyme Hinweise gehen nicht! Es kann auch passieren, dass ihr als Zeuge vor Gericht geladen werdet. Das ist mir aber noch nie passiert.
- Das KVR scheint in seinem Formular die Felder “Startzeit” und “Endzeit” zu haben, zumindest wurde ich einmal danach gefragt. Seitdem gebe ich immer einen Zeitraum an, auch wenn ich nur vorbeigefahren und nur kurz abgestiegen bin, um ein Foto zu machen. Von der PI 37 Milbertshofen habe ich Ende 2018 die Vorgabe bekommen, dass der Überwachungszeitraum nach gängiger Rechtssprechung 5 Minuten betragen muss. In der StVO werden lediglich 3 Minuten gefordert.
- Laut bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog (aka OWI-Katalog) kostet parken auf dem (beschilderten) Radweg 20€, mit Behinderung 30€, zzgl. Bearbeitungsgebühren der Bußgeldbehörde. Wenn ihr also behindert wurdet, z.B. weil ihr von eurem Fahrrad absteigen und über den Gehweg schieben musstet, diesen Zusatz erwähnen. (Solltet ihr wissen, was der Spaß in der Praxis wirklich kostet, gerne mir schreiben!).
- “Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt”. Dabei gilt meines Wissens Aussteigen noch nicht als Verlassen, man muss außer Sichtkontakt und nicht mehr unmittelbar zugreifbar sein. Auf dem Gehweg “nur kurz” einen Koffer auszuladen kostet also nur die Hälfte (siehe TBNR 141000 und 141001 im OWI-Katalog). Ob man dieses Verhalten wirklich als so schlimm empfindet, dass der Staat eine Verwarnung aussprechen sollte, muss jeder für sich entscheiden.
Zu guter Letzt: Bitte missbraucht die Informationen in dieser Anleitung nicht, um der Polizei oder dem KVR sinnlos auf die Nerven zu gehen. Macht gute Fotos und präzise Angaben zu unzweifelhaften Fällen, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht unnötig viel Arbeit zu machen. Solange dies der Fall bleibt, bin ich zuversichtlich, dass das KVR und die Polizei auch weiterhin gerne Hinweise von Bürgern annehmen.
Viel Erfolg bei der Rückeroberung unserer öffentlichen (Verkehrs-)Flächen!